Komisch, nicht wahr?
Vor drei Wochen kritisierte unser hessischer Innenminister, Gentlemenhardliner (FAZ) Roman Poseck, den hessischen Verwaltungsgerichtshof für die Verfahrensdauer in Sachen der Beobachtung unseres Landesverbandes als Verdachtsfall und heute liegt ein Urteil auf dem Tisch.
Der Richterspruch seiner ehemaligen Amtskollegen wird Poseck dabei nur zum Teil gefallen, da Sie der AfD Hessen in zwei von drei Punkten tatsächlich recht gaben.
Zwar darf das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen unseren Landesverband aufgrund der üblichen hanebüchenen Vorwürfe [1] als Verdachtsfall beobachten und darüber in seinem Verfassungsschutzbericht als unbelegte Meinungsäußerung einer weisungsgebundenen Landesbehörde „aufklären“; allerdings aufgrund einer fehlenden landesrechtlichen Grundlage die Öffentlichkeit nicht über die entsprechende Observation per Pressemitteilung informieren. [2] Dies gilt gleichsam für das hessische Innenministerium.
Natürlich halten wir die o.g. Begründung des Gerichts, die hessische AfD als Verdachtsfall einzustufen, nicht für überzeugend und werden den Rechtsweg dahingehend weiter beschreiten, liebe Freunde. Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Vielleicht hält sich unser Innenminister ja dieses Mal mit einer öffentlich-medialen Kommentierung der Verfahrensdauer zurück.
Ich empfehle Poseck stattdessen ein vertrauliches Arbeitsgespräch mit seinem Parteifreund Christian Heinz (gleichfalls CDU), dem hessischen Justizminister, damit dieser der überlasteten Gerichtsbarkeit endlich zusätzliche Richterstellen zur Verfügung stellt.
Ihr/Euer
Heiko Scholz
[2] Damalige Meldung (8. September 2025) von der Kritik Posecks an der Dauer des Verfahrens: